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News zum Bankenrecht

10.03.2015 | 10:31

 

BGH hält die unterschiedslos auf sämtliche Buchungen bezogene Bestimmung in dem Preis- und Leistungsverzeichnis einer Bank „Preis pro Buchungsposten 0,35 €“ für unwirksam!

Bereits am 27.01.2015 verkündete der BGH, Az. XI ZR 174/13, erneut eine Entscheidung zu Lasten der Banken. Gegenüber Verbrauchern wurde die normalerweise von fast allen Banken verwandte Klausel „Preis pro Buchungsposten 0,35 €“ gem. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB für unwirksam erklärt, weil sie zum Nachteil des Verbrauchers von § 675 y BGB abweiche. Die Entscheidung hat der BGH nunmehr auch vollumfänglich begründet. Das ganze Urteil finden Sie unter der Internetseite des BGH (www.bundesgerichtshof.de)- Entscheidungen – Az. XI ZR 174/13.

Es lohnt sich nunmehr für Verbraucher zumindest bezogen auf die letzten drei Jahre, sprich ab 2012 die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihrer Bank nachzuprüfen, ebenso anhand der Kontoauszüge, ob hier entsprechende Buchungsposten berechnet worden sind.

Gern helfen wir Ihnen bei der Abklärung bzw. Durchsetzung.

Anja Ponath

Rechtsanwältin

 

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