Aktuelles

Sie lesen gerade
Ihre ausgewählte News
Viel Spaß dabei.

Neues Leistungsspektrum im Datenschutz

30.06.2017 | 08:00

Neues Leistungsspektrum Berater im Datenschutz

 

Sie führen ein Unternehmen, bei dem mehr als 9 Personen personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen? Dann ist Ihnen sicherlich bekannt, dass gem. § 4 f Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) durch Sie ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen ist. Hieran wird zumindest nach bisheriger Auffassung auch die Einführung der neuen EU Datenschutzgrundverordnung zum Mai 2018 nichts ändern. Insofern haben wir uns fortgebildet und können Ihnen nunmehr zusätzlich zu unserem bisherigen Leistungsspektrum als externer Datenschutzbeauftragter zur Verfügung stehen. Wir helfen Ihnen dabei Verfahrensverzeichnisse zu erstellen, abzuklären, ob Sie Verträge abgeschlossen haben, die der sogenannten Auftragsdatenverarbeitung unterliegen und zu prüfen, ob Sie vorliegend Ihre Mitarbeiter vollumfänglich und zutreffend nach dem Bundesdatenschutzgesetz belehren. Auch führen wir Mitarbeiterschulungen durch und erstellen für Sie ein Datenschutzkonzept, sowie ein Datenschutzhandbuch, das Ihrerseits bei entsprechender Prüfung vorgelegt werden kann.

 

Sollten Sie Interesse an unserer Leistung haben, treten Sie bitte jederzeit gerne auf uns zu.

Zurück