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NEWS ZUM ARBEITSRECHT

24.07.2023 | 08:36

Verpflichtung zur Einführung einer systematischen und lückenlosen Arbeitszeiterfassung

 

Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13.09.2022 betrifft Sie als Arbeitgeber. Sie sind danach  bereits jetzt zur systematischen und lückenlosen Arbeitszeiterfassung verpflichtet, indem Sie ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Arbeitszeiterfassung im Betrieb einzuführen haben. Insoweit ist auch eine Beteilung des Betriebs-/oder Personalrates notwendig, sofern bei Ihnen vorhanden. Wie genau dieses System auszugestalten ist, hat das BAG nicht beantwortet. Die Ausgestaltung liegt somit derzeit allein in Ihrer Hand, ggfls. gemeinsam mit Betriebs- bzw. Personalrat. Allerdings ist damit zu rechnen, dass der Gesetzgeber zeitnahe gesetzliche Vorgaben zum „Wie“ der Arbeitszeiterfassung verabschieden wird. Ein erster Regelungsvorschlag des Bundesministeriums für Arbeit liegt bereits vor. Dieser sieht eine Pflicht der Arbeitgeber zur Erfassung der Arbeitszeiten in elektronischer Form vor.

 

Wir halten Sie auf dem Laufenden. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

 

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