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NEWS ZUM ARBEITSRECHT

24.07.2023 | 08:42

Neuerung im Nachweisgesetz

 

Zur Umsetzung der EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie hat der Gesetzgeber weitreichende Änderungen im Nachweisgesetz beschlossen, die bereits zum 01.08.2022 in Kraft getreten sind. Aufgrund der zahlreichen Arbeitsverträge, die wir einsehen, scheinen die weitreichenden Änderungen bei den Arbeitgebern zumindest zum Teil noch nicht angekommen zu sein. Besonders hervorzuheben ist neben weitergehenden Pflichten im Hinblick auf der Erläuterung der  Arbeitszeit und Pausenzeit im Arbeitsvertrag, sowie des Entgelts, dessen Fälligkeit und Auszahlungsart die Tatsache, dass Sie im Arbeitsvertrag Ihrem Arbeitnehmer auch Informationen zur Kündigungsmöglichkeit (Schriftform) und zur Erhebung der Kündigungsschutzklage erteilen müssen. Da ein Verstoß gegen die Nachweispflichten als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 2.000 € pro Verstoß geahndet werden kann, hat die Anpassung der Vertragsmuster enorme Relevanz. Aus diesem Grund wollen wir Sie erneut auf die Notwendigkeit der Änderung Ihrer alten Arbeitsverträge erinnern.

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

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