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News zum Baurecht

01.04.2014 | 09:15

Erneut: Keine Vereinbarung über das Unterschreiten der „anerkannten Regeln der Technik“

Patrick Holtmann, Hamm

Die Tatsache, dass die Einhaltung der „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ vom Auftragnehmer zumindest stillschweigend als werkvertraglicher Mindeststandard geschuldet ist, bietet nur noch wenig Neuigkeitswert.
Insbesondere seit der Entscheidung des BGH vom 04.06.2009 stellt sich jedoch die Frage, ob von den allgemein anerkannten Regeln der Technik durch Vereinbarung überhaupt nach unten abgewichen werden kann. Zwei Urteile geben hierüber weiteren Aufschluss.

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Wie verjähren Arglist-Fälle nach der Schuldrechtsmodernisierung und der Übergangsvorschrift des EGBGB?

Arglist-Fälle verjährten nach altem Recht innerhalb von 30 Jahren. Dem Grundsatz nach gilt diese Frist nach wie vor für Altfälle. Wieso tritt die Verjährung trotzdem früher ein?

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Treffen einen Unternehmer Hinweispflichten für Gewerke, die mit seinem eigenen gar nicht in Berührung kommen?

Prüfpflichten und Hinweispflichten betreffend der Ergebnisse von Vorunternehmern sind in Baurechtsfällen häufig entscheidend für das Bestehen oder Entfallen einer Haftung eines Bauunternehmers. Auch „Vorarbeiten“ oder Werkleistungen eines vermeintlichen „Vorunternehmers“ die nicht in Berührung mit einer eigenen Leistung kommen, können für einen nachfolgenden Unternehmer gefährlich werden.

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Bei Großprojekten auch funktional ausschreiben.

Öffentliche Gebäude sollen nicht nur zweckmäßig, energieeffizient und preisgünstig, sondern auch repräsentativ sein. Deshalb planen in der Regel viele Behörden selbst und schreiben dann – nach §7 VOB/A – die Arbeiten mit einem entsprechend detaillierten Leistungsverzeichnis aus. So behalten sie alles unter Kontrolle. Das muss nicht immer der beste und sinnvollste Weg sein.

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Pläne nicht nur online aufbewahren!

Pläne werden heutzutage oft nur noch über bestimmte Internetplattformen zugänglich gemacht. Das ist hilfreich, denn die Plattformen, für die alle am Bau Beteiligten eine Lizenz bekommen, erlauben die laufende Kontrolle des Projektes: Wer hat wann was geändert, eingestellt, überarbeitet? Die praktische Onlinewelt hat allerdings auch ihre Tücken.

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