Kosten

Wir erläutern transparent und umfassend
Was unsere Hilfe kostet
und welchen Nutzen Sie haben.

Grundlage der anwaltlichen Vergütung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Dabei bemisst sich das anwaltliche Honorar nach dem jeweiligen Streitwert.

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Gerne unterbreiten wir auch ein Angebot für eine Honorarvereinbarung auf Stundenbasis oder als Festpreis.

Auch ein Erfolgshonorar kann mittlerweile abgeschlossen werden – wenn der Fall und die Umstände sich dazu eignen; auch hierzu beraten wir Sie gerne.

Sofern Sie nur über wenig Einkommen verfügen, kommt für Sie Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe in Betracht. Für Fragen hierzu stehen wir ebenfalls jederzeit gerne zur Verfügung.

Darauf hinweisen dürfen wir, dass auch die Einholung einer Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung vom Grundsatz her kostenpflichtig und nach dem RVG abzurechnen ist.